§1 Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Podologischen Praxis Dutschmann gelten ausschließlich für die Rechtsgeschäfte mit unseren Patienten. Eine Änderung ist nur durch schriftliche Vereinbarung möglich.
Die Praxis behält sich Anpassungen und Änderungen der AGB vor. Die Preise gelten bis zur Veröffentlichung neuer Preisangaben. Maßgeblich für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisangaben. Die vorstehenden und nachfolgenden Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und sind damit gültig.
§ 2 Terminvereinbarungen
Gemäß § 611 BGB kommt bei einer Terminvereinbarung mit der Podologischen Praxis Dutschmann ein Dienstvertrag zustande. Termine können per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.
Im Interesse anderer Patienten kann das verspätete Erscheinen zu einem Termin die Verkürzung der Behandlungszeit zur Folge haben. Die Gewährung von Vergünstigungen aufgrund einer vom Patienten während der Behandlung gewünschten Verkürzung ist nicht möglich. Folglich wird der Preis gemäß der Behandlungsbuchung fällig.
§ 3 Terminverschiebungen und -absagen
Die Podologische Praxis Dutschmann ist eine Bestellpraxis. Für den Patienten wird für den vereinbarten Zeitpunkt eine Fachkraft bereitgestellt. Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden.
Deshalb beachten Sie:
Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Sie können per Mail, Fax oder Anruf erfolgen. Während der Behandlungszeit ist das Telefon nicht ständig besetzt. Anrufer können auch an Wochenenden einen Anrufbeantworter nutzen.
§ 4 Einlösen von Gutscheinen
Das Einlösen eines bei uns erworbenen Gutscheines ist bei vorheriger Terminvereinbarung unter Vorlage nach der Behandlung möglich. Erscheint der Patient ohne eine Absage nicht, gilt der Gutschein als eingelöst und ungültig. Wurde der Gutschein auf einen bestimmten Euro-Betrag ausgestellt, wird das Entgelt der Behandlung beim Nichterscheinen vom Gesamtgutscheinbetrag abgezogen.
§ 5 Hausbesuche
Hausbesuche können nur dann vereinbart werden, wenn der Patient aus gesundheitlichen Gründen verhindert ist, dass Haus zu verlassen (bettlägerig).
Patienten mit Rollstuhl haben keine Anspruch auf einen Hausbesuch. Hausbesuche können nur im Rahmen der personellen und zeitlichen Möglichkeiten der Praxis durchgeführt werden. Eine Verpflichtung zur Übernahme eines Hausbesuches von den Seiten der Praxis besteht nicht.
Wird der Patient zum Hausbesuchstermin nicht angetroffen, ist die o.g. Ausfallgebühr und die Hausbesuchspauschale fällig.
§ 6 Haftungsausschluss
Im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen Aufklärung wird der Patient über die während einer Behandlung möglicherweise auftretenden Folgen, Komplikationen und die durch den Patienten anzuwendenen Maßnahmen mündlich aufgeklärt. Eine Dokumentation erfolgt in den Karteikarten.
Da eine Behandlung am Fuß mit schneidenden und rotierenden Instrumenten erfolgt, kann es dabei auch bei sorgfältigem Arbeiten zu Gewebsläsionen kommen.
Die Haftung der Praxis ist ausgeschlossen, wenn der Patient durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf den vom Patienten fälschlicherweise oder unzureichend gelieferten Informationen beruht. Dies bezieht sich nicht ausschließlich, aber vor allem auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen, Aktivitäten außerhalb der Praxis, oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen.
§ 7 Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die podologische Behandlung auf Heilmittelverordnung ist ein "Dienstleistungsvertrag für "Heilleistungen". Nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der Heilmittelverordnung abgegolten werden.
Bei einem nicht eingehaltenen Termin tritt § 3 in Kraft.