Hygienekonzept
MediFuss – Podologische Praxis Dutschmann
Zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19-Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
Dieses Dokument ergänzt das ausführliche Hygiene-Handbuch sowie den Reinigungs- und Desinfektionsplan um Besonderheiten, die während der Corona-Pandemie zu beachten sind.
Ansprechpartner/in zum Infektions- bzw. Hygieneschutz
Name: Marit Dutschmann
Telefon: 035725/79727 / E- Mail: podologie.dutschmann@gmail.com
1. Allgemeine Schutzmaßnahmen
• Wir stellen den Mindestabstand vom 1,5 Metern zwischen Personen sicher.
• Bei der Terminvergabe der zu behandelnden Patienten und Patientinnen wurden zwischen den Therapien Pufferzeiten eingebaut, um das Risiko, dass sich Patienten begegnen, zu reduzieren.
• Begleitpersonen dürfen nur in dringenden Fällen mit in die Praxis, z.B. ein Elternteil oder die begleitende Person gehandicapter Patienten.
• Wir stellen sicher, dass der Zugang von Personen auf 3G beschränkt ist.
• Wir stellen sicher, dass die 3G-Regelung täglich kontrolliert und dokumentiert wird.
• Vollständig geimpfte und genesene Mitarbeiter führen 2x die Woche einen Test durch.
• Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten wir von der Praxis fern.
• Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber oder Erkältungssymptomen). Wir halten Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Kamenz Tel: 03578/325300.
• Info zu Hygienemaßnahmen in der Praxis liegt in der Praxis aus und werden über der Homepage informiert
2. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m
• Unterweisung der Mitarbeiterin über die Abstandsregeln
• Der Wartebereich darf nur von Personen mit Mund-Nasen-Schutz und Mindestabstand genutzt werden.
• Für die Dauer der Behandlung dürfen sich nur der jeweilige Patient und der Therapeut im jeweiligen Behandlungsraum befinden.
• Körperkontakt, der über den bei der Behandlung notwendigen Kontakt hinausgeht, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, findet nicht statt.
3. Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung
• Alle Mitarbeiter der Praxis tragen während der Behandlung einen Mundschutz und Einmal-Handschuhe.
• Die Therapeuten waschen oder desinfizieren sich vor und nach jeder Behandlung die Hände.
• Unterweisung der Mitarbeiterin über die richtige Anwendung einer Mund-Nasen-Schutz.
• Bereitstellung von geeignetem Mund-Nasen-Schutz für die Mitarbeiterin und Patienten.
4. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
• Patienten sowie deren Begleitpersonen werden aufgefordert bei Erkältungsanzeichen und/oder Fieber uns zu informieren und nicht zur Behandlung zu kommen.
• Bei plötzlich während der Behandlung auftretende Erkältungsanzeichen wird die Therapie umgehend beendet bzw. deren Angehörige/Begleitpersonen gebeten, den Patienten sofort abzuholen und mit dem Gesundheitsamt die weiteren Schritte zu besprechen.
5. Hausbehandlungen
• Hausbehandlungen werden nur mit dem Mundschutz und Einmalhandschuhen durchgeführt.
6. Therapie – und Sanitärräume
• Alle Räume werden mehrmals am Tag gelüftet. Alternativ ist der Luftreiniger in den Behandlungsräumen im Einsatz.
• Handgriffe werde nach jedem Patienten desinfiziert.
• Alle Räume werden täglich gereinigt und desinfiziert.
7. Hygiene und Desinfektion
• Allgemeine Hygieneregeln, die im Hygienehandbuch beschrieben sind, werden im besonderen Maße beachtet. Die Mitarbeiterin und die Praxisinhaberin waschen sich regelmäßig die Hände mit Wasser und Seife bzw. desinfizieren sich die Hände.
• Besucherinnen von stationären Einrichtungen (Altenheime, Pflegeheime, betreutes Wohnen) müssen sich beim Betreten der Einrichtung die Hände desinfizieren. Sie müssen sich an das Hygienekonzept der Einrichtung halten.
• Alle verwendeten Desinfektionsmittel sind mindestens bakterizid, levurozid und begrenzt viruzid wirksam.
• Die Pflicht zum Tragen von Schutzhandschuhen mit Blick auf den Arbeitsschutz und aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung oder der Anwendung eines Hautschutzplanes bleibt unberührt.
• Behandlungsstühle werde nach jedem Patienten mit einem alkoholfreiem Flächendesinfektionstuch desinfiziert und gereinigt.
• Eingesetzte Instrumente werden nach jeder Behandlung entsprechend den Angaben im Hygienehandbuch aufbereitet.
• Bei mobilen Einsätzen in Wohnheimen und Pflegeeinrichtungen werden die Behandlungen in einem separaten Zimmer mit leicht zu reinigendem Boden durchgeführt.
8. Weitere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten
• Die Infektionsgefährdung der Beschäftigten ist unter Berücksichtigung der Bedingungen am Arbeitsplatz minimiert worden. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxis wird umgesetzt.
• Die Beschäftigte wurde umfassend informiert und geschult, insbesondere mit Hinweis auf die durch die SARS-CoV-2-Pandemie bedingten Änderungen der Arbeitsabläufe und Vorgaben.
• Während der epidemischen Lage nationaler Tragweite darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- uns Serostatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID 19) verarbeiten, um die Begründung eins Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden.
• Die Gefährdungsbeurteilungen im Hinblick auf neu hinzugekommen Gefährdungen wurden ergänzt.